Betrugsvorwurf bei Führerscheinprüfung

Der TÜV Nord bezichtigte einen Prüfling mit haltlosen Anschuldigungen des Betruges bei einer Führerscheinprüfung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Pascal Ackermann setze sich für seinen Mandanten ein und trat dem Betrugsvorwurf entgegen. Am Ende durfte der Mandant seine Führerscheinprüfung ablegen, der TÜV entschuldigte sich.

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unsplash.com - Bas Peperzak

(zitiert aus HAZ am 03.05.2018, Thema des Tages)


„Bei Führerscheinprüfungen nehmen Täuschungsversuche zu


450 falsche Pässe in einem Jahr / Jetzt leiden aber auch ehrliche Prüflinge unter verschärfter Kontrolle: Tunesier wegen angeblich falschem Passbild abgelehnt.


Von Tobias Morchner


Der hannoversche Rechtsanwalt Pascal Ackermann wirft dem TÜV Nord Diskriminierung vor. Das Unternehmen habe seinem Mandanten Elyas Chaoueche, ein gebürtiger Tunesier, die theoretische Führerscheinprüfung verweigert, weil er angeblich versucht hatte, den Prüfer über seine Identität zu täuschen. „Mein Mandant hat sich korrekt verhalten und sich nichts zuschulden kommen lassen – das Verhalten des TÜV ist ehrverletzend“, sagt Ackermann. Eine Sprecherin des Unternehmens hält da-gegen: „Der Prüfer hatte berechtigte Zweifel an der Identität des Prüflings, weil das Foto auf dem vorgelegten Ausweisdokument keine Ähnlichkeit mit dem äußeren Erscheinungsbild der anwesenden Person aufwies.“ Tatsächlich hat der TÜV immer wieder mit Täuschungsversuchen zu tun: 450 Fälle gab es im Zuständigkeitsgebiet des TÜV Nord im vergangenen Jahr, davon 18 in Hannover.


Alles korrekt

In allen Fällen sollen Personen versucht haben, bei der Führerscheinprüfung mit falschen Identitäten zu tricksen. „Die Fahrerlaubnisprüfer sind deshalb gehalten, Täuschungsversuche zu unterbinden und Identitäten vor einer Prüfung zweifelsfrei zu klären“, sagt Unternehmenssprecherin Carolin Roterberg. Den Fall von Elyas Chaoueche werde man noch einmal prüfen. Der TÜV Nord sei ein weltoffenes Unternehmen, das ethischen Werten verpflichtet sei, die Diskriminierungen ausschlössen.


Chaoueches Anwalt zufolge ist in seinem Fall aber alles korrekt gelaufen. Der Tunesier hat seit August 2008 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Lange Zeit arbeitete er an der Medizinischen Hochschule. Für diese Tätigkeit benötigte er kein Auto. Als er seine Anstellung an der Medizinischen Hochschule verloren hatte, wollte er seinen Führerschein in Deutschland machen, um bessere Voraussetzungen bei der Jobsuche zu haben. Er ließ seinen tunesischen Führerschein ins Deutsche übersetzen, legte einen Sehtest ab, besuchte den Erste-Hilfe-Kurs und bezahlte,wie vorgesehen, die theoretische Prüfung im Voraus.


Als er wie verabredet am 21. Februar beim TÜV in der Bornumer Straße erschien und sich ordnungsgemäß auswies, verweigerte der Prüfer ihm das Ablegen der Prüfung. „Auf dem Foto auf meinem Ausweis trage ich eine Brille,die ich eigentlich gar nicht brauche. Deshalb hatte ich sie am Prüfungstag auch nicht aufgesetzt“, sagt Chaoueche der HAZ. Der Prüfer blieb bei seiner Haltung, bei dem Mann auf dem Foto des Ausweises handele es sich nicht um Elyas Chaoueche.


Rechnung vom TÜV

Einige Tage später erhielt der Tunesier eine Rechnung des TÜV über 22,49 Euro – Gebühr für die nicht abgelegte Prüfung. Wieder ein paar Tage später bekam der 39-Jährige eine weitere Rechnung. 128 Euro soll er an den TUV zahlen. Die Summe wird berechnet für den Verwaltungsaufwand wegen des angeblichen Täuschungsversuchs. Mitte April landete ein Schreiben des Ordnungsamtes in Elyas Chaoueches Briefkasten. Die Verwaltung teilte mit, wegen eines „Manipulationsversuches unter Einsatz eines Stellvertreters dürfe er die theoretische Prüfung nicht vor dem 21. August ablegen. „Ich habe mich gefühlt wie ein Schwerverbrecher“, sagt Chaoueche.


Rechtsanwalt Ackermann setzte mehrere Schreiben an den TÜV und die Stadt auf, um auf das Missverständnis hinzuweisen. Geändert hat es bislang nichts. „Wir werden die Mahnungen, die inzwischen kommen, ignorieren und es auf einen Prozess ankommen lassen“, sagt Ackermann.“