Kranker kündigt, Arbeitgeber klagt

Die Neue Presse berichtete am 12.11.2018 über ein außergewöhnliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hannover, in dem Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Christina Waldraff sich für ihren „gemobbten“ Mandanten einsetzte.

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unsplash.com - Kelly Sikkema

(zitiert aus Neue Presse vom 12.11.2018)


„43-Jähriger psychisch schwer erkrankt. Chefin akzeptiert fristlose Kündigung nicht.


VON THOMAS NAGEL

HANNOVER. Auch für Arbeitsrichterin Kristin Kloy Ist das einsehr außergewöhnlicher Fall: Ein Arbeitgeber kämpft darum, dass ein schwerkranker Mitarbeiter Im Unternehmen bleiben muss – und ignoriert die fristlose Kündigung des Beschäftigten.


So geschehen bei einer hannoverschen Tankstellen GmbH mit drei Filialen. Lars Meier (43, Name geändert) arbeitete seit zehn Jahren als Stationsleiter in der GmbH.


Er ist mittlerweile zu 50 Prozent erwerbsgemindert. Irgendetwas muss in dem Beschäftigungsverhältnis schief gelaufen sein. Die Chefin redet im Arbeitsgericht von „einer Freundschaft, die der Beschäftigte mit Füßen getreten hat“. Die Anwältin des Beschäftigten, Christina Waldraff,  spricht von „Mobbing“ gegenüber ihrem Mandanten.


Arbeitsrichterin Kloy interessiert das nicht. Sie will wissen, warum der Arbeitgeber die fristlose Kündigung nicht akzeptiert. Immerhin hat Lars Meier keinen Tag in diesem Jahr gearbeitet. Und Anwältin Waldraff macht deutlich, dass ihr Mandant psychisch schwer erkrankt sei und darunter leide,dass der Arbeitgeber die fristlose Kündigung nicht akzeptiere.


Der Anwalt des Arbeitgebers erklärt dann, der Mitarbeiter sei als Schwerbehinderter anerkannt. Insofern brauche der Arbeitgeber keine Schwerbehindertenabgabe zu zahlen. Deshalb akzeptiere seine Mandantin nur eine fristgerechte Kündigung zum 31. Januar 2019.


Laut Gesetz sind Arbeitgeber mit weniger als 40 Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen schwerbehinderten Mitarbeiter zu beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie über die Arbeitsagentur eine Abgabe an das Integrationsamt entrichten. Nach Angaben des Arbeitgeber-Anwalts handelt es sich um eine Summe in Höhe von 4800 Euro im Jahr.


Bei der Klage des Arbeitgebers gegen die fristlose Kündigung spielt wohl auch ein gewisser Trotz eine Rolle. So sagt die Chefin. dass sie es nicht einsehe, dass man als Arbeitgeber nur sehr selten mit einer fristlosen Kündigung durchkomme. Der Beschäftigte hingegen dürfe einfach so in den Sack hauen.Arbeitsrichterin Kloy erwidert, dass eine angeschlagene Gesundheit sehr wohl ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein könne.


So einigten sich die Parteien: Das Arbeitsverhältnis von Lars Meier wird zum 30. September gekündigt. Er dürfte sehr erleichtert über seine Kündigung sein.“