Als Opfer hat man immer lebenslang
"Außer Spesen nichts gewesen" - so die Neue Presse in der Ausgabe vom 14.02.2020 über den Vorwurf der sexueller Belästigung gegen einen Polizeibeamten. Das Verfahren wurde eingestellt. "Hinterhältig, bösartig und feige" - so unser Partner Rechtsanwalt Matthias Waldraff zu dem anonymen Schreiben, das Anlass der Ermittlungen war.
RA Matthias Waldraff erläutert in HAZ die Rechtslage dieser lebensbedrohlichen Situation.
RA Matthias Waldraff vertrat die Geschädigte als Nebenklägerin im Prozess.
Die HAZ berichtet über einen Vortrag unseres Senior-Partners Matthias Waldraff über "Recht und Gerechtigkeit".
Nach § 24 StGB wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung einer Straftat aufgibt.
Die HAZ berichtete am 08.11.2018 über einen Fall, in dem ein Ehemann vor Gericht im Beisein seiner Ehefrau eine Affäre zugab, um einer Bestrafung zu entgehen. Rechtsanwalt Matthias Waldraff verteidigte den reumütigen Mann.
Am 01.11.2018 verteidigte Rechtsanwalt Matthias Waldraff vor dem Amtsgericht Wennigsen erfolgreich gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro; das Verfahren wurde schließlich gegen eine Auflage von 12.000 Euro eingestellt, der Mandant bleibt unbestraft. Die HAZ berichtete am 08.11.2018.
Der TÜV Nord bezichtigte einen Prüfling mit haltlosen Anschuldigungen des Betruges bei einer Führerscheinprüfung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Pascal Ackermann setze sich für seinen Mandanten ein und trat dem Betrugsvorwurf entgegen. Am Ende durfte der Mandant seine Führerscheinprüfung ablegen, der TÜV entschuldigte sich.
Die Neue Presse berichtete am 07.12.2018 über ein Strafverfahren, in dem RA Matthias Waldraff die Geschädigte als Nebenklägerin vertrat.
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