VW-Dieselskandal: Oberlandesgericht Koblenz bejaht „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über eine Schadenersatzforderung eines vom Diesel-Skandal betroffenen VW-Kunden zu entscheiden. Das OLG urteilte am 12.06.2019, dass der VW-Konzern als Fahrzeughersteller seinem Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz zahlen muss.