Feuerwehr Rhein-Erft
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete in der Rubrik „Wissen“ am 08.06.2019 über die lebensbedrohliche Situation für Kinder und auch Tier in überhitzten Autos. Eltern, die Ihre Kinder in der Hitze zurück lassen, können sich wegen Aussetzung gem. § 221 StGB strafbar machen.
Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht. Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
RA Matthias Waldraff in HAZ: "Die Justiz verfolgt Fälle dieser Art eisern. Schon 15 Minuten können lebensbedrohlich sein. Das unterschätzen viele."