Ismet H.: Wiederaufnahme verfassungswidrig

Matthias Waldraff übernahm das Mandat in diesem rechtshistorischen Fall am 30. April 2015

Sein Mandant war der erste rechtskräftig Freigesprochene, gegen den ein Wiederaufnahmeverfahren aufgrund einer Gesetzesänderung angestrengt wurde und der erneut in Untersuchungshaft kam.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die zugrunde liegende Gesetzesänderung am 31.10.2023 für verfassungswidrig erklärt.

 

Zitat Waldraff in der HAZ vom 01.11.2023:

Eine juristisch überzeugende Entscheidung, so tragisch sie auch unter menschlichen Aspekten sein mag.


Link zur Presse:

Artikel in HAZ vom 31.10.2023