Sein Mandant war der erste rechtskräftig Freigesprochene, gegen den ein Wiederaufnahmeverfahren aufgrund einer Gesetzesänderung angestrengt wurde und der erneut in Untersuchungshaft kam.
Das Bundesverfassungsgericht hat die zugrunde liegende Gesetzesänderung am 31.10.2023 für verfassungswidrig erklärt.
Zitat Waldraff in der HAZ vom 01.11.2023:
Eine juristisch überzeugende Entscheidung, so tragisch sie auch unter menschlichen Aspekten sein mag.
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